Beschreibung
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) regelt, dass die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung betreut, erzogen und gebildet werden. Grundlage für die individuelle Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist die verbindliche Bildungskonzeption für Kinder von 0 bis 10 Jahren, die vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Partnern entwickelt worden ist.


